Sunday, January 4, 2009

Dokumentation 2007: PRESSE-MITTEILUNG von Andreas Klamm, Journalist und Autor 20. Dezember 2007

Dokumentation 2007: PRESSE-MITTEILUNG von Andreas Klamm, Journalist und Autor
20. Dezember 2007


Vorwürfe 37-Millionen-Euro Betrug des Journalisten Andreas Klamm

Sehr geehrte Damen und Herren der PRESSE !
Sehr geehrte Damen und Herren der Ermittlungsbehörden !
Sehr geehrte Damen und Herren !
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen !


Zu den am 20. Dezember 2007 telefonisch mitgeteilten Informationen durch Frau Elvira Fabian-Comer Ludwigshafen am Rhein teile ich Ihnen auch heute wegen der DRINGLICHKEIT der Angelegenheit mit, dass ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Kriminalpolizei in Ludwigshafen am Rhein stattgefunden hat.

Dieser bestätigte am Telefon, dass gegen meine Person zur Zeit KEIN VERFAHREN anhängig sei. Vergleiche dazu PRESSE-MITTEILUNG vom 20. Dezember 2007.

Frau Brigitte Hirsch, Partei Die LINKE, kenne ich nicht. Ich nahm Sie aus Anlass einer Demonstration zum Hungertod des lernbehinderten André Kirsch in meiner Arbeit als
Journalist und Fernseh-Journalist auf.

Seit 1984 bin ich NACHWEISBAR ohne, mit guter und mit schlechter Bezahlung als Journalist, Fernseh-Journalist, Produzent von Radio- und Fernseh-Sendungen und Druckausgaben von Magazinen tätig.

Seit 1986 bin ich NACHWEISBAR Gründer und Herausgeber der englischen und deutschen Ausgabe von British Newsflash Magazine est. 1986, vergleiche STAMM-Verlags-Auszug.

Zu den Vorwürfen, ich würde FALSCHE ANGABEN in Bezug auf meine Behinderung machen, die so angeblich nicht vorliegen soll, teile ich Ihnen heute mit:

1. Fand ein drei Jahre dauernder Gerichts-Prozess meines damaligen Anwaltes Bieser und Hausmann in Mannheim gegen das Sozialgericht des Landes Rheinland-Pfalz statt. Dieser Prozeß wurde durch meinen Anwalt zugunsten meiner Person vor Gericht gewonnen.

2. Die Unterschriften der Regierungs-Beamten und Regierungs-Beamtinnen sind NACHWEISBAR nicht gefälscht.

3. 1998 fand ein öffentlicher Prozess am Arbeitsgericht Mannheim gegen mich statt. Prozess Pflegedienst Hauskrankenpflege Ilse W. gegen Andreas Klamm. Dieser Prozess fand statt,
weil ich meine Schwerbehinderung verschwiegen habe, um einen Arbeitsplatz als Gesundheits- und Krankennpfleger in Deutschland zu erlangen. Wohl durch einen Vorarbeitgeber, dem
ehemaligen Heinrich-Lanz-Krankenhaus in Mannheim wurde meine Behinderung und Gleichstellung beim damaligen Arbeitgeber bekannt. Daraufhin sagte Frau Ilse W. Geschäftsführerin, des Pflegedienstes so wörtlich, dass Sie ein Berufsverbot gegen mich erwirken wird und zudem weigerte Sie sich für geleistete Arbeit in der Pflege Gehalt von mehr als 1000 DM (Deutsche Mark) zu bezahlen.

In dem Arbeitsgerichts-Prozeß am Arbeitsgericht Mannheim wurde ich verurteilt vom Richter bei künftigen Bewerbungen immer meine Schwerbehinderung angeben zu müssen. Seither kann ich allerdings in Deutschland KEINEN vernünftigen Arbeitsplatz mit gerechter Bezahlung finden, gleich in welchem Bereich auch immer, weil mir auch in Vorstellungsgesprächen so wörtlich gesagt wurde, dass man "...keine behinderten Krüppel einstellen wolle..."

Der Pflegedienst Ilse W. wurde zur Zahlung der ausstehenden Gehaltszahlungen verurteilt.
4. Ein Bestechung von Regierungsbeamten und Regierungsbeamtinnen ist meinerseits schon deshalb NICHT möglich, weil ich nach mehreren Zeiten der Obdachlosigkeit und dem Scheitern meines angemeldeten Gewerbebetriebes in Ludwigshafen am Rhein, bereits vor Jahren Gerichts- und öffentlich bekannt ZAHLUNGSUNFÄHIG und insovlent wurde.

Dennoch wurde ich auch danach als chronisch kranker, behinderter und mit schwer behinderten Menschen gleichgestellter Menschen obdachlos, weil ich NACHWEISBAR durch staatliche Einrichtungen von Deutschland NICHT einen einzigen CENT erhalte, obgleich ich selbstverständlich Steuern und Sozialversicherungen bezahlte.

Mein Lebensmittelpunkt ist seit dem Jahr 2006 normalerweise in der Stadt London, da ich Deutschland verlassen habe und nur aus Anlass eines Weihnachts-Besuches 2006 zu meiner Mutter und Familie nach Deutschland zurückkehrte. Dies war eine falsche Entscheidung aus heutiger Sicht, weil ich dadurch in weitere schwere Not geraten bin.

Es ist RICHTIG, dass ich zu zahlreichen Hilfsaktionen und Spendenaktionen für Menschen in schwerster Not berichtet und zu Spenden aufgerufen habe. Dies mache ich bereits seit 1990.

Es ist RICHTIG, dass ich zu Spenden und Hilfe aufgerufen habe für

1. Die Flutopfer-Hilfe für die Menschen in Südostasien aus Anlass der Tsunami-Flutkatastrophe im Dezember 2004
2. Ehrenamtlich beim DRK Deutschen Roten Kreuz in Schifferstadt, Mutterstadt, Ludwigshafen, auch im Rettungsdienst tätig war und viele Dienste ohne Bezahlung leistete.
3. Ehrenamtlich bei Johnanniter Mannheim im Rettungsdienst tätig war und viele Dienste ohne Bezahlung leistete.
4. Während meiner Ausbildung beim ASB Mannheim und einem Klinik-Praktikum an der Uni-Klinik in Mannheim mehrere Hundert Stunden im Rettungsdienst tätig war und auch
für diese geleistete Arbeit NICHT bezahlt wurde
5. Auch praktische Hilfsgüter für das FEST für arme Menschen in Ludwigshafen am Rhein tätig war. Ich schrieb berichte als Journalist. Dies ist nicht verboten. Ich sammelte hauptsächlich Kleider und Sachspenden und lieferte diese bei Elvira Fabian Comer ab. 16 Hilfs-Pakete wurden von der Ehefrau von Dieter Thomas Heck nach Ludwigshafen am Rhein in das Haus der Jugend, Kultur geschickt und NACHWEISBAR NICHT an meine Anschrift.
6. Spenden zahlte ich an World Vision Deutschland und England.
7. Spenden zahlte ich an Meir Panim in Israel.
8. Spenden zahlte ich an mehrere amerikanische Kirche
9. Spenden zahlte ich an die Opfer des Erdbebens in der iranischen Stadt in Baam
10. Spenden zahlte ich an die Evangelische Kirche in Deutschland und zwar aus meinen Verdiensten und Gehälten NICHT aus irgendwelchen Spenden.

DIESE und weitere SPENDEN-QUITTUNGEN können Ihnen gerne zugeschickt werden bei Bedarf !


DIE mir gegenüber erhobenen Vorwürfe sind öffentlich NACHWEISBAR falsch, ebenso die Vorverurteilung in der PRESSE durch die Hemshof-Zeitung in Ludwigshafen am Rhein !

Eine Anklage hat nicht stattgefunden. Ein öffentliches Gerichtsverfahren wegen Betrug und Urkunden-Fälschung hat NICHT stattgefunden
!

1. Irgendwelches Geld oder Spenden habe ich NACHWEISBAR NICHT unterschlagen.
2. Ich habe keine Spendengelder für das Fest für arme Menschen erhalten. Vielmehr machte ich eine kleine Spende und wirkte hauptsächlich mittels Berichterstattung, BITT-Briefen und
persönlichen Einsatz.
3. Von Wirtschaftsminister Hendrik Hering und Ministerpräsident Kurt Beck habe ich NICHT einen einzigen Cent aus den Spenden-Geldern der Tsunami-Flutopfer-Hilfe erhalten !
4. Bestechungen von Polizei-Beamten, Staatsanwälten und von weiteren Regierungs-Beamten und Beamtinnen haben durch mich NICHT stattgefunden.
5. Urkunden-Fälschungen von Dokumenten gleich welcher Art durch mich haben NICHT stattgefunden.
6. Ich habe keine Gelder vom DRK, Deutschen Roten Kreuz erhalten.
7. Ich habe keine Gelder von Die Johanniter erhalten
8. Ich habe keine Gelder von ASB Arbeiter Samariter Bund erhalten.
9. Mein Vater Manfred Klamm, verstorben nach Unfall im Jahr 2000, war zu keinem Zeitpunkt ein "reicher Bauer von Neuhofen", der arme Menschen erpresst und unterdrückt haben soll.

Mein Vater war NACHWEISBAR Postbeamter und Feuerwehr-Beamter bei der Stadt Ludwigshafen am Rhein.


Es ist richtig und NACHWEISBAR, dass ich als Journalist, Fernseh-Journalist, Fernseh-Produzent in den Vereinigten Staaten von Amerika, in England und in Deutschland tätig war und bin.

Es ist NICHT frei von mir erfunden, dass ich beim G8-Gipfel in Heiligendamm als Journalist akkreditiert war und dort zahlreiche Interviews - Fernseh-Interviews - führte.

Es ist NACHWEISBAR und richtig, dass ich in der Tat in den Jahren 1986, 1987, 1988 Urkunden, Auszeichnungen und finanzielle Fördermittel von der Landeszentrale für politsche Bildung in Rheinland-Pfalz und vom Landesfilmdienst erhielt.

Dennoch habe ich NICHTS zu verbergen.

Daher erhalten Sie in der Anlage meinen Kontoauszug vom 14. Dezember 2007. Dieser befindet sich im Minus. Es gibt kein Guthaben von 37 Millionen Euro, die ich unterschlagen haben soll, weil angeblich so wird mir in der Schriftform vorgeworfen, "...immer alle Spenden in Deutschland auf das Konto von Andreas Klamm gehen...".

Die Spendengelder der Aktion "Ein Herz für Kinder" und weiteren Spenden- und Hilfsaktionen gingen NACHWEISBAR NICHT auf mein Konto !

Die Spenden für CDU, SPD, FDP, DIE LINKE, und andere Parteien gingen NACHWEISBAR nicht auf mein Konto !

Daher empfehle ich, fordere ich dazu auf, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Staatsanwaltschaften und Polizei- und Ermittlungsbehörden in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland, England, Europa und die Mitarbeiter von Interpol, FBI und Transparacy international unverzüglich meine KONTEN zu prüfen. Zudem sage ich auch der General-Bundesanwaltschaft und alle weiteren Ermittlungsbehörden meine Kooperation zur Aufklärung der gegen mich FALSCH erhobenen Vorwürfe zu.
http://www.transparency.org


Alle Medien, Film, Funk, Fernsehen, Radio, Bürger und Menschen in dieser Welt und in Europa lade ich freundlichst dazu ein zu prüfen, ob mir irgendwelche Spendengelder zugegangen sind, die für die OPFER der Tsunami-Flutkatastrophe bestimmt waren.

NACHWEISBAR konnte ich etwas Spenden. Spendengelder habe ich nicht erhalten, die NICHT für mich bestimmt waren !

Zudem habe auch ich das Recht als chronisch kranker, behinderter und schwer behinderter Journalist und Mensch solange als unschuldig zu gelten, bis irgendeine Schuld in einem öffentlichen Gerichtsverfahren bewiesen ist.

Diese elementare Grundrechte wird mir allerdings mit der öffentlichen Vorverurteilung in der Presse, u. a. in der Hemshof-Zeitung NICHT zugestanden.

Es gibt Länder in denen solche Vorgehensweise als RUFMORD und Verleumdung bezeichnet werden.

Das Recht an der Aufklärung FALSCHER VORWÜRFE beizutragen, steht mir nach dem Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen auch in Deutschland zu.

Es stellt sich der Verdacht der versuchten "Kriminalisierung" von schwerbehinderten Menschen und Journalisten da.

Zu den Vorwürfen, es hätten Gespräche mit Regierungs-Beamten und Regierungsbeamtinnnen stattgefunden, kann ich Ihnen heute bestätigen, dass in der Tat rein zum Zwecke von Recherchen, Gespräche mit Beamten und Beamtinnen des Bundeskrimininalamtes (BKA), Wiesbaden, in Heiligendamm beim G8.-Gipfel stattgefunden haben.

Die Inhalte der Gespräche fallen jedoch zunächst unter das Berufsgeheimnis von Journalisten und Polizisten. Sollte ein öffentlicher Prozeß es erfordern über die Gespräche der Inhalte Auskunft zu geben, so sind wir alle vor dem Gericht sicher bereit entsprechende Aussagen zu machen.

Es ist zudem richtig, dass ein Gespräch mit einem Polizei-Hauptkommissar in Heiligendamm stattgefunden hat. Im Rahmen des öffentlichen Auftrages wurden TEILE des Gespräches mit dem Polizei-Hauptkommissar bei IBS Television Leeds veröffentlicht. Ob die Angaben von mir und die des Polizeihauptkommissars der Wahrheit entsprechen, kann sicherlich das zuständige Gericht erkennen.

Vergleiche dazu, die Internet-Ausgabe bei YouTube: http://www.youtube.com/watch?v=ujawTUZgId8 - Fernseh-Interview mit dem Polizeihauptkommissar Herbert Bartsch, Kavala-Einheit beim G8-Gipfel in Heiligendamm.

Aufgrund der zahlreichen Hinweise wurden noch einmal die gesetzlichen Rahmen-Bedingungen geprüft. Laut Grundgesetz und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sind Interviews und Gespräche von und zwischen Journalisten und Polizisten, auch wenn diese rein zufällig für das Bundeskriminalamt (BKA) arbeiten, NICHT verboten.


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948

New York, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinte Nationen, United Nations


Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10
Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11
Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

Meine Hoffnung ist, dass ich vielleicht etwas zur Klärung von sehr merkwürdigen und kaum noch verstehbaren Vorwürfen beitragen konnte.

Auch Ihnen wünsche ich frohe, gesegnete Fest- und Feiertage und ein gutes, gesundes Neues Jahr 2007.

Mit freundlichem Gruss

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger
Verleger, Herausgeber,
British Newsflash Magazine est.
3mnewswire.org - Nachrichtenagentur

ANLAGEN: Kontoauszug, 14. Dezember 2007,
Presseausweise, G8-Nachweise, Behinderten-Dokumente-Nachweise, Stamm-Verlags-Verzeichnis aus dem Jahr 1986, weitere Dokumente, die einer Aufklärung dienlich sein können


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