Dienstag, 3. März 2026

Kommentar: Unsichtbar im Kreistag – Wenn Behinderung und politisches Engagement auf mediales Schweigen treffen

Kommentar: Unsichtbar im Kreistag – Wenn Behinderung und politisches Engagement auf mediales Schweigen treffen

Von Andreas Klamm, Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis

Ludwigshafen / Neuhofen / Rhein-Pfalz-Kreis. Ist es in einer modernen Demokratie hinnehmbar, dass gewählte Volksvertreter aufgrund ihrer körperlichen Beeinträchtigung oder ihrer Parteizugehörigkeit medial „unsichtbar“ gemacht werden? Als im Juli 2024 gewähltes Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis sehe ich mich mit einer Realität konfrontiert, die Fragen nach der Einhaltung des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 3) und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) aufwirft.

Ein Mandat ist frei – doch die Resonanz bleibt aus

Seit Jahrzehnten engagiere ich mich für soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte und Inklusion. Trotz meiner chronischen Mehrfacherkrankungen und einer Schwerbehinderung (Merkzeichen G) bringe ich mich aktiv in die politische Willensbildung ein. Mein Mandat ist laut Landkreisordnung (LKO) frei. Ich bin kein „Parteisoldat“, sondern ein Mensch mit eigenen kreativen Ideen, die ich als Journalist, Autor, Komponist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Musiker in meine politische Arbeit einfließe lasse.


Seit Juli 2024 bin ich gewähltes Mitglied im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis und Mitglied im Seniorenbeirat des Rhein-Pfalz-Kreis.

Doch während andere Fraktionen und Mitglieder breiten Raum in der regionalen Berichterstattung finden, herrscht zu meinen Initiativen – trotz regelmäßiger Pressemitteilungen – ein beklemmendes Schweigen.

Die Mauer des Schweigens: Ignoranz oder Diskriminierung?

Es stellt sich die dringende Frage: Warum werden zentrale Themen der Region in der Berichterstattung der größten regionalen Tageszeitung konsequent ausgeklammert, sobald sie von mir initiiert werden? Es geht hierbei nicht um meine Person, sondern um existenzielle Themen für die Bürgerinnen und Bürger:

  • Der Rettungsschirm für 3.300 BASF-Wohnungen: Die Forderung nach einer gemeinnützigen gGmbH zur Abwehr von Spekulanten.
  • Ein inklusives Frauenhaus in Schifferstadt: Ein Schutzraum, der Teilhabe für alle Frauen garantiert.
  • Die Kreishaus-Bau- und Betriebsgesellschaft: Konzepte für einen nachhaltigen und effizienten Neubau des Kreishauses.

Systematische Benachteiligung?

Wenn Pressemitteilungen und Anfragen eines schwerbehinderten Mandatsträgers ignoriert werden, berührt dies den Kern unserer demokratischen Ordnung.

1.    Diskriminierungsverbot: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Wenn Behinderung dazu führt, dass Engagement „totgeschwiegen“ wird, ist dies eine Form der strukturellen Ausgrenzung.

2.    Meinungsfreiheit & Willensbildung: Die Presse hat eine öffentliche Aufgabe. Wenn sie Teile des politischen Spektrums – insbesondere gewählte Abgeordnete der Opposition oder Menschen mit Behinderung – systematisch ignoriert, schränkt dies die öffentliche politische Willensbildung ein.

Liegt es an meiner Mitgliedschaft in der Partei Die Linke? Liegt es an meinem Engagement in der Gewerkschaft ver.di? Oder ist es schlicht die Tatsache, dass eine sichtbare Schwerbehinderung immer noch nicht in das Bild eines „leistungsfähigen“ Politikers passt, den man zu Wort kommen lässt?

Fazit: Demokratie braucht Vielfalt – auch in der Zeitung

Inklusion bedeutet nicht nur, dass eine Rampe vor dem Kreishaus steht. Inklusion bedeutet, dass die Stimmen von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Diskurs den gleichen Stellenwert haben wie alle anderen.

Das Ignorieren politischer Arbeit ist eine Form der Zensur durch Unterlassung. Eine freie Gesellschaft darf nicht zulassen, dass wichtige soziale Initiativen im „medialen Giftschrank“ verschwinden, nur weil der Absender nicht in das gewünschte Raster passt. Ich lade die regionalen Medien und alle Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in der Metropolregion Rhein-Neckar ein, in einen ehrlichen Dialog über diese Form der Berichterstattung zu treten.

 

Rechtlicher Hinweis & Hintergrund

  • Art. 3 Abs. 3 GG: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
  • UN-BRK Art. 29: Garantiert Menschen mit Behinderungen das Recht auf volle Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben.
  • Pressekodex Ziffer 12: Verlangt, dass niemand wegen seiner körperlichen Beeinträchtigung diskriminiert wird.

 

1. Die Landkreisordnung (LKO) Rheinland-Pfalz

Die LKO ist die "Verfassung" des Landkreises. Für Mandatsträger sind folgende Paragraphen zentral:

  • § 23 Abs. 1 LKO (Freies Mandat): > „Die Kreistagsmitglieder üben ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung aus; sie sind an Weisungen oder Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden.“
    • Bedeutung: Ein Kreistagsmitglied ist rechtlich unabhängig. Es darf (und soll) eigene politische Initiativen ergreifen, auch wenn diese von der Mehrheitsmeinung oder der Verwaltung abweichen.
  • § 23 Abs. 4 LKO (Antragsrecht):
    • Jedes Mitglied hat das Recht, im Kreistag und in den Ausschüssen Anträge zu stellen. Die Verwaltung ist verpflichtet, diese Anträge zu bearbeiten und (sofern sie rechtmäßig sind) zur Abstimmung zu stellen.
  • § 11 LKO (Unterrichtung der Einwohner):
    • Die Landkreise sind verpflichtet, die Einwohner über wichtige Angelegenheiten des Landkreises zu informieren. Wenn ein Mandatsträger wichtige Anträge (z.B. BASF-Wohnungen) stellt, gehört dies zum Kernbereich der öffentlichen Information.

 

2. Grundgesetz und Parteienrecht

  • Art. 21 GG (Chancengleichheit der Parteien):  Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt bestätigt, dass der Grundsatz der Chancengleichheit auch für die Teilhabe am politischen Wettbewerb gilt. Wenn ein Vertreter einer Oppositionspartei (z.B. Die Linke) systematisch aus der Berichterstattung ausgeblendet wird, verzerrt dies den politischen Wettbewerb.
  • Art. 5 Abs. 1 GG (Meinungs- und Pressefreiheit):
    • Zwar haben private Medien (Zeitungen) eine editorische Freiheit (sie dürfen entscheiden, was sie drucken), diese Grenze wird jedoch kritisch, wenn eine faktische Monopolstellung vorliegt. Eine Regionalzeitung hat eine Verantwortung zur ausgewogenen Berichterstattung, um die öffentliche Willensbildung nicht einseitig zu beeinflussen.

3. UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Da hier die Schwerbehinderung (Merkzeichen G) eine Rolle spielt, greifen völkerrechtliche Verträge, die in Deutschland Gesetzeskraft haben:

  • Artikel 29 UN-BRK (Teilhabe am politischen Leben):
    • Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen politische Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen.
    • Diskriminierung durch Unterlassung: Wenn die Behinderung dazu führt, dass ein Mandatsträger als "weniger relevant" wahrgenommen oder aktiv ignoriert wird, verstößt dies gegen das Gebot der effektiven Teilhabe.
  • Artikel 8 UN-BRK (Bewusstseinsbildung):
    • Die Staaten (und damit auch öffentliche Institutionen) müssen Maßnahmen ergreifen, um Klischees und Vorurteile zu bekämpfen und die Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Mediales Totschweigen arbeitet diesem Ziel entgegen.

 

4. Zusammenfassung: Was Mandatsträger dürfen

Ein Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis darf:

1.    Pressemitteilungen veröffentlichen: Es gibt kein Verbot für Mandatsträger, ihre parlamentarische Arbeit aktiv zu kommunizieren.

2.    Öffentliche Diskussionen suchen: Das freie Mandat beinhaltet das Recht, die Wähler über eigene Initiativen und die Arbeit im Rat zu informieren.

3.    Gleichbehandlung einfordern: Im Rahmen der öffentlichen Sitzungen und der Protokollführung muss jedes Mitglied gleichwertig behandelt werden.

Rechtlicher Prüfpunkt: Wenn die Nicht-Berichterstattung nachweislich aufgrund der Behinderung oder der Parteizugehörigkeit erfolgt, könnte dies einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes darstellen.

 

Rettungsschirm für 3.300 BASF-Wohnungen: Andreas Klamm schlägt Gründung der gemeinnützigen „MRN SoWoBa gGmbH“ vor

 

Rettungsschirm für 3.300 BASF-Wohnungen: Andreas Klamm schlägt Gründung der gemeinnützigen „MRN SoWoBa gGmbH“ vor

Interkommunale Allianz gegen Spekulation – Forderung nach Beteiligung von Bund und Ländern bei geschätztem Investitionsvolumen von bis zu 500 Millionen Euro

Ludwigshafen / Mannheim / Rhein-Pfalz-Kreis – Der angekündigte Verkauf von rund 3.300 Werkswohnungen der BASF-Tochter „Wohnen + Bauen“ sorgt für massive Verunsicherung in der Metropolregion Rhein-Neckar und im Rhein-Pfalz-Kreis. Andreas Klamm, Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis und Mitglied in Die Linke, warnt vor den Folgen für den regionalen Wohnungsmarkt und schlägt eine mutige, groß angelegte Lösung vor: Die Gründung einer interkommunalen, gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft unter dem Namen MRN SoWoBa gGmbH (Soziale Wohnungsbaugemeinschaft). Dazu hat das Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis für die kommende Kreistags-Sitzung am 23. März 2026 zwei Anträge mit Beschlussvorlagen in den Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis eingebracht.

 


„Die Situation auf dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt mit explodierenden Preisen für kaum noch bezahlbare Mieten erfüllt mich mit größter Sorge“, erklärt Andreas Klamm. „Wir müssen verhindern, dass dieser wertvolle Bestand zum Spekulationsobjekt internationaler Finanzinvestoren wird. Mein Ziel ist es, diese Wohnungen auf Dauer dem spekulativen Markt zu entziehen.“ In den zwei Anträgen werden zwei Varianten vorgestellt, eine zielorientierte Lösung mit Gründung einer interkommunalen MRN SoWoBAa gGmbH als soziale Wohnungsbaugemeinschaft und eine Ergebnis-offene Lösung im zweiten Antrag.

Ein Kraftakt, den keine Kommune alleine stemmen kann

Erste Schätzungen beziffern das notwendige Kapital für den Erwerb der Immobilien auf 300 bis 500 Millionen Euro. Angesichts der äußerst angespannten Haushaltslagen in Ludwigshafen, Mannheim, Frankenthal, Neustadt und im Rhein-Pfalz-Kreis ist eine Übernahme durch einzelne städtische Gesellschaften wie die GAG vermutlich kaum oder nur sehr schwer realisierbar.

„Ein solches Volumen kann eine Kommune alleine nach meiner Einschätzung kaum stemmen“, betont Klamm. Daher fordert er eine neue soziale Allianz:

  • Interkommunaler Zusammenschluss: Mindestens fünf betroffene Kommunen und deren Wohnungsbaugesellschaften bündeln ihre Kräfte.
  • Beteiligung von Bund und Ländern: Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz (Mainz) und Baden-Württemberg (Stuttgart) sowie die Bundesregierung müssen als Gesellschafter oder finanzielle Unterstützer in die Pflicht genommen werden.
  • Solide Finanzierung: Durch die Beteiligung von Land und Bund wäre eine solide Grundausstattung sowie der Zugang zu zinsgünstigen Krediten denkbar.

Gemeinnützigkeit als Schutzschild

Das Modell der gGmbH (gemeinnützige GmbH) stellt sicher, dass künftige Erträge nicht als Rendite abfließen, sondern unmittelbar in den Erhalt der Gebäude und die Sicherung sozialverträglicher Mieten fließen.

Andreas Klamm hat daher am 25. Februar 2026 und 26. Februar 2026 zwei Anträge für einen Rettungsschirm der BASF Wohnungen und für die Sicherung sozialverträglicher Mieten mit Beschlussvorlagen und detaillierten Kostenplänen und Kalkulationen mit bis zu 400 Millionen Euro für die kommende Sitzung des Kreistags am 23. März 2026 eingebracht. „Ich bin voller Hoffnung, dass dieser Weg einer neuen sozialen Allianz gangbar ist. Wir brauchen eine Lösung, die den Menschen in Limburgerhof, Maxdorf, Ludwigshafen, Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Neustadt, Mannheim und der gesamten Region Sicherheit gibt. Wohnen ist ein Grundrecht und darf nicht der reinen Gewinnmaximierung geopfert werden“, so Klamm abschließend.

 

Über Andreas Klamm:

Andreas Klamm ist Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis und setzt sich seit Jahren für bezahlbare Mieten, gute Pflege, Frieden, soziale Gerechtigkeit und nachhaltige Kommunalpolitik in der Metropolregion Rhein-Neckar ein. Bereits als Kandidat im Landtagswahlkampf 2021 betonte der Kommunalpolitiker: „Wohnen ist ein Menschenrecht“. Für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 22. März 2026 wurde Andreas Klamm als Ersatzkandidat für die Wahlkreiskandidatin Judith Huber (beide Die Linke) für den Wahlkreis 38 Mutterstadt aufgestellt.

 

Kontakt für Rückfragen:

Andreas Klamm

Mitglied des Kreistags im Rhein-Pfalz-Kreis

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen

Tel. 0621 58678054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

www.andreasklamm.de

www.friedensmenschsozial.de

Sonntag, 8. Februar 2026

Die Würde des Menschen ist kein Wirtschaftsfaktor: Warum die Rhetorik des Bundeskanzlers gefährlich ist

Ein Kommentar von Andreas Klamm

 

Neuhofen / Berlin / Rhein-Pfalz-Kreis. Es ist eine beunruhigende Entwicklung, die wir im Januar 2026 im politischen Berlin beobachten. Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz öffentlich die Notwendigkeit von Krankheitstagen hinterfragt und eine „Abkehr von der Bequemlichkeit“ fordert, dann ist das weit mehr als nur eine wirtschaftspolitische Debatte über den Standort Deutschland. Es ist ein frontaler Angriff auf die Würde jener Menschen, die ohnehin am Rande ihrer Kräfte für gesellschaftliche Teilhabe kämpfen.

 

Als Journalist, der seit Jahrzehnten die sozialen Bruchstellen unserer Gesellschaft dokumentiert, und als jemand, der selbst mit den täglichen Herausforderungen einer schweren Behinderung lebt, kann ich hierzu nicht schweigen. Die aktuelle Rhetorik der Bundesregierung rückt Krankheit und Behinderung in die Nähe eines moralischen Versagens. Wer krank ist, so die mitschwingende Botschaft, stehle dem Wohlstand die Zeit.

 


  • Andreas Klamm glaubt, dass die Form der Kommunikation des Bundeskanzlers in Bezug zu behinderten und kranken Menschen in Deutschland nicht nur empathielos ist, sondern ist nach dessen Überzeugung auch rechtswidrig. Wie können behinderte und chronische kranke Menschen vor Diskriminierung geschützt werden? Foto: Andrew. P. Harrod

Ein Verstoß gegen das Fundament unserer Demokratie

Diese Form der Kommunikation ist nicht nur empathielos, sie ist nach meiner festen Überzeugung rechtswidrig. Wir müssen uns fragen: Wo bleibt der Schutzraum des Grundgesetzes?

 

Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde.

 

Artikel 3 untersagt explizit die Benachteiligung aufgrund von Behinderung.

 

Wenn der Kanzler den hohen Krankenstand pauschal als Ausdruck mangelnder Arbeitsmoral diffamiert, unterstellt er Millionen von Menschen – darunter chronisch Kranken und Menschen mit Behinderungen – ein manipulatives Verhalten. Das ist eine Stigmatisierung, die den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit Füßen tritt. Insbesondere Artikel 8 der UN-BRK verpflichtet den Staat, Vorurteile abzubauen, anstatt sie durch regierungsamtliche Rhetorik neu zu befeuern.

 

Die Ökonomisierung des Lebens

Wir erleben eine gefährliche Verschiebung: Der Wert des Menschen wird zunehmend nur noch an seiner messbaren, ökonomischen Leistungsfähigkeit bemessen. Doch was ist mit denen, die aufgrund von Unfällen oder chronischen Leiden nicht in das Raster einer 40-Stunden-Woche passen? Mit dem „Merkzeichen G“ im Schwerbehindertenausweis ist man kein „bequemer“ Bürger, sondern ein Mensch, der trotz Hindernissen versucht, Teil dieser Gesellschaft zu sein.

 

Meine förmliche Beschwerde und Petition an den Deutschen Bundestag, den Behindertenbeauftragten und den Bundespräsidenten ist daher mehr als ein bürokratischer Akt. Sie ist ein notwendiger Notruf. Eine Regierung, die Krankheit zur Charakterfrage verklärt, verlässt den Boden des sozialen Friedens.

 

Menschen, die sich ebenfalls diskriminiert fühlen können gerne meine öffentliche Beschwerde, Rüge und Petition unterschreiben, mitzeichnen und teilen bei https://www.change.org/p/diskriminierung-chronischer-kranker-und-behinderter-menschen

 

Ein Aufruf zur Solidarität

 

Es ist an der Zeit, dass wir als Zivilgesellschaft laut werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine „Leistungskultur“ zur Diskriminierungskultur mutiert. Kranke und behinderte Menschen sind keine Kostenfaktoren, die man durch moralischen Druck „gesundbeten“ oder in die Arbeit zwingen kann. Sie sind Träger unveräußerlicher Rechte.

 

Die Politik ist gut beraten, zur Sachlichkeit zurückzukehren und die völkerrechtlichen Verträge, die Deutschland unterzeichnet hat, endlich ernst zu nehmen. Würde ist kein Gut, das man sich durch Überstunden erst verdienen muss.

 

Über den Autor: Andreas Klamm ist Journalist, Autor und Gründer von Regionalhilfe.de. Er arbeitet seit 1984 in den Medien und ist zudem ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Rettungssanitäter. Der Autor des Beitrages ist in der Folge von Unfällen, schwerbehindert mit Merkzeichen G, chronisch schwer krank und außergewöhnlich stark gehbehindert. Seit Juli 2024 ist Andreas Klamm gewähltes Mitglied im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreis, zudem ist Andreas Klamm Mitglied im Kreisseniorenbeirat im Rhein-Pfalz-Kreis und seit 2015 Mitglied in Die Linke sowie seit Anfang der 1990er Jahre Mitglied in der Gewerkschaft ver.di. Klamm setzt sich seit Jahrzehnten für Teilhabe, Inklusion, Frieden, Menschenrechte, Soziales und Völkerrecht ein und hat als Autor mehr als 12 Bücher veröffentlicht.

 

Beitrag bei Wochenblatt Reporter

 

Die Würde des Menschen ist kein Wirtschaftsfaktor: Warum die Rhetorik des Bundeskanzlers gefährlich ist

https://www.wochenblatt-reporter.de/ludwigshafen/c-community/warum-die-rhetorik-des-bundeskanzlers-gefaehrlich-ist_a702575